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Datenschutz & AGB

Datenschutzerklärung

Ich nehme den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten behandele ich vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die Nutzung meiner Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf meiner Seite personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Ich weise jedoch darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der AGBs

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGBs regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Nadja Nadine Andrei (nachfolgend Coach genannt) und dem/der Klient/in als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klient/in in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient/in entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des/der Klienten/in kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Klient/in.

Soweit der/die Klient/in die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecaocht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Klienten/Trainees keinen Versicherungsschutz durch ihn.

§ 3 Mitwirkung des Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klient/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klient/in bestimmend sein.

3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

Auch der/die Klient/in hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 4 Honorierung des Coaches

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem/der Klient/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die auf der Homepage des Coaches aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Klient/in innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem/der Klient/in nicht in Rechnung gestellt. Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Coach behandelt die Daten des/der Klient/in vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klient/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klient/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klient/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem/der Klient/in steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Klient/in ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den AGBs sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der AGBs ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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